01Geltungsbereich
Dienstleister ist die oben genannte lifeREPORT.TV s.r.o. Auftraggeber ist ein Unternehmer, der die Leistungen für seine geschäftliche Tätigkeit bestellt.
Diese AGB gelten für CineBOT.cz-Aufträge, wenn Angebot oder Vertrag darauf verweisen und der Auftraggeber sie vor Vertragsabschluss einsehen konnte. Die Vermietung ohne Bedienpersonal erfordert eine gesonderte Vereinbarung. Verbraucheraufträge werden mit den erforderlichen Informationen individuell vereinbart; gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
02Anfrage, Auftrag und Reservierung
Eine Website-Anfrage oder das Öffnen eines Links begründet weder Auftrag noch Terminreservierung. Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines konkreten Angebots auf dem dort beschriebenen Weg, insbesondere durch Bestätigung des vorab freigegebenen Bestellformulars oder ausdrücklich per E-Mail.
Maßgeblich sind vereinbarter Umfang, Termin, Ort, Arbeitszeit, Team und Ergebnisse. Anzahlungen und weitere Reservierungsbedingungen müssen vor Annahme im Angebot stehen. Ausdrücklich gekennzeichnete Testbestellungen sind unverbindlich.
03Preise und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem angenommenen Angebot. Geschäftskundenpreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben; diese wird nach geltendem Recht hinzugerechnet. Fahrt, Unterkunft, Mehrarbeit und externe Technik werden nur im vereinbarten Umfang berechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. Anzahlungen werden nur verlangt, wenn sie vorab vereinbart wurden. Zusatzleistungen und Verlängerungen bedürfen der vorherigen Zustimmung einschließlich Preis oder Berechnungsgrundlage.
04Setup und Leistungsumfang
Der Roboter wird standardmäßig mit Bedienpersonal geliefert. Kamera, Optik, Teamgröße, Licht, Stromversorgung, Postproduktion, Streaming und Bereitstellung der Ergebnisse werden im Angebot festgelegt. Website-Bilder und technische Beispiele bestimmen für sich allein keinen Auftragsumfang.
Fahrzeugmontage, spezielles Rigging, DMX, Unreal Engine, Sync-Schnittstellen und externe Achsen werden projektbezogen vereinbart. Aufbau- und Umsetzzeiten hängen von Konfiguration und Location ab.
05Mitwirkung und Sicherheit
Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitigen Zugang, Genehmigungen, Informationen zur Location und die vereinbarte Infrastruktur. Der Dienstleister bestimmt die sichere Trajektorie und bedient die Technik; Unbefugte dürfen den Arbeitsbereich des Roboters nicht betreten.
Bei unsicheren Bedingungen kann der Betrieb für die notwendige Dauer unterbrochen werden. Die Parteien vereinbaren Abhilfe, Alternativen und Auswirkungen auf Zeitplan und Preis. Wartezeiten oder Zusatzarbeit werden nicht ohne vereinbarte Grundlage automatisch berechnet.
06Übergabe und Nutzungsrechte
Format, Anzahl und Liefertermin der Ergebnisse sowie Korrekturrunden werden im Angebot vereinbart. RAW-Aufnahmen, Projektdateien und Langzeitarchivierung sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht enthalten.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber nicht ausschließliche Nutzungsrechte für vereinbarten Zweck, Medien, Gebiet und Dauer. Fehlen ausdrückliche Angaben, gilt der für den Vertragszweck erforderliche Umfang, gegebenenfalls einschließlich Weitergabe an den Endkunden. Wenn das Angebot Sharing oder Streaming während der Veranstaltung vorsieht, ist diese vereinbarte Nutzung bereits mit Übergabe des jeweiligen Ergebnisses gestattet. Rechte an Musik und fremden Materialien werden vereinbarungsgemäß geklärt. Eigenwerbung des Dienstleisters mit den Aufnahmen erfordert eine gesonderte Berechtigung.
07Änderungen und Stornierung
Änderungen von Termin oder Umfang sowie Stornierungen sind unverzüglich an die Kontaktadresse zu melden. Ersatztermine setzen Kapazität und Einigung voraus. Besondere Stornoregeln müssen vorab vereinbart sein.
Ohne abweichende Vereinbarung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber ausgeführte Arbeit und nachgewiesene, angemessene, nicht erstattbare Kosten abgerechnet, abzüglich Einsparungen und Rückerstattungen; die Forderung übersteigt nicht den vereinbarten Preis des stornierten Auftrags. Anzahlungen werden abgerechnet und Überschüsse innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung erstattet.
08Leistungshindernisse
Bei unvorhersehbaren Hindernissen außerhalb angemessener Kontrolle informiert die betroffene Partei die andere unverzüglich und begrenzt die Folgen. Vorrangig suchen die Parteien einen Ersatztermin oder eine angemessene Lösung.
Ist die Durchführung unmöglich, werden erbrachte Leistungen und vereinbarte Kosten abgerechnet; Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet. Gesetzliche Rechte bei Vertragsverletzung und die Verantwortlichkeit für eigene Hindernisse bleiben unberührt.
09Mängel und Reklamationen
Offensichtliche Probleme sollen möglichst schon am Set gemeldet werden, damit Abhilfe möglich ist. Mängel oder andere Vertragsabweichungen sind unverzüglich per E-Mail mit Auftragsbezug, Problembeschreibung und gewünschter Lösung zu melden.
Der Dienstleister prüft die Reklamation und bietet angemessene Abhilfe nach Vertrag und Gesetz, etwa Korrektur, Ergänzung oder Minderung. Eine bloße Änderung kreativer Präferenzen ist kein Mangel, wenn das Ergebnis dem freigegebenen Briefing entspricht. Gesetzliche Mängelrechte werden nicht verkürzt.
10Haftung
Jede Partei haftet für Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Dienstleister verantwortet sein Team und die ordnungsgemäße Bedienung; eigene Fehler werden nicht automatisch dem Auftraggeber zugerechnet.
Diese AGB schließen oder begrenzen keine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung natürlicher Persönlichkeitsrechte oder sonstige nicht wirksam beschränkbare Haftung. Beide Parteien müssen Schäden angemessen vorbeugen und deren Folgen mindern.
11Materialien, Vertraulichkeit und Daten
Der Auftraggeber stellt Rechte an gelieferten Materialien und Mitwirkung bezüglich aufgenommener Personen und Location sicher; der Dienstleister verantwortet selbst beschaffte Materialien. Die Parteien schützen nicht öffentliche Produktions-, Geschäfts- und technische Informationen.
Kontakt- und Vertragsdaten werden zur Anfragebearbeitung, Vertragserfüllung, Erfüllung von Buchführungspflichten und Wahrung berechtigter Ansprüche verarbeitet. Rollen bei Personenaufnahmen richten sich nach dem Auftrag; erforderliche Auftragsverarbeitungsverträge werden vorab geschlossen. Diese AGB sind weder Werbeeinwilligung noch pauschale Erlaubnis zur Bildnisveröffentlichung. Datenschutzfragen und Betroffenenrechte können an die Kontaktadresse gerichtet werden.
12Anwendbares Recht und Schlussregeln
Es gilt tschechisches Recht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch; zwingende auf den Einzelfall anwendbare Regeln bleiben unberührt. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine einvernehmliche Lösung; andernfalls entscheidet das nach geltendem Recht zuständige Gericht.
Es gilt die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung der AGB. Spätere Veröffentlichungen ändern bestehende Aufträge nicht automatisch. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Unwirksamkeit einer Regel berührt die übrigen nicht, soweit sie selbstständig bestehen können.
Übersetzungen dienen der Orientierung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die tschechische Fassung maßgeblich.